Barrierefrei Studieren

Für Studierende der TU Wien und studieninteressierten Personen, die sich zum Personenkreis der behinderten/chronisch Erkrankten zählen, mit einer psychischen Belastung oder die in einer anderen Form in ihrem Studium beeinträchtigt sind.

Barrierefrei Studieren (Nicole Kretschy) ist über E-Mail erreichbar.

 

Ein persönliches Gespräch in Präsenz ist zu den üblichen Sprechstunden nach Voranmeldung möglich:

Montag von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr

Es gibt die die Möglichkeit über ZOOM Beratungsgespräche zu führen, dafür ist ebenso eine Terminvereinbarung über E-Mail erforderlich.

 

Beispiele für abweichende Prüfungsmodalitäten sind:

  • Zeitverlängerung
  • Wechsel vom mündlichen zum schriftlichen Prüfungsmodus und umgekehrt.

 

Studierende mit einer Behinderung, die länger als sechs Monate andauert, haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn sie die Prüfung in der vorgesehenen Form aufgrund ihrer Behinderung nicht ablegen können und die Anforderungen durch die abweichende Prüfungsmethode nicht verändert werden (UG § 59 (1) 11):

Wie die Prüfung abzulegen ist, das ist mit dem/der Lehrveranstalterin rechtzeitig (!) zu vereinbaren, da oft auch organisatorische Vorkehrungen  zu treffen sind.

Die Finanzielle Förderungen für Studierende mit Behinderungen sind unter anderem auf unserer Seite Finanzielle Unterstützungen zusammengefasst und zu finden.

Wir bieten Studierenden der TU Wien und studieninteressierten Personen Information und Beratung zu folgenden Fragen:

  • Orientierungs- und Mobilitätstrainings am Studienort
  • Informationen über barrierefreie Zugänglichkeit und die barrierefreie Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (z.B. Bibliothek, Hörsäle, Mensa)
  • Beratung und Unterstützen bei der Studienorganisation
  • Informieren über außeruniversitäre Unterstützungsangebote, z.B. zur Persönlichen Assistenz
  • Informieren über Unterstützungsangebote der TU Wien, z.B. durch Tutorinnen und Tutoren
  • Koordination des Unterstützungsangebotes
  • Informationen über rechtliche Fragen zum Thema Behinderung und Studium (Prüfungsmodalitäten).
  • Informationen und Beratung zu Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Hilfsmittelbeantragung
  • Kommunikation mit den Lehrenden